Arbeitskreis jugendverbände

Der Arbeitskreis „Jugendverbände“ setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der stimmberechtigten SJR-Mitglieder, die Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII leisten, zusammen. Die Beratungen erfolgen mindestens alle 6 Wochen. Die Sitzungen sind öffentlich.

Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:

  • Beratung über Anträge, Stellungnahmen, Berichte und Vorlagen
  • Der Arbeitskreis schlägt der Vollversammlung einen Vertreter des Arbeitskreises für die Wahl als Vorstandsmitglied vor.
    Planung der Richtlinien für die gemeinsame Arbeit im SJR
  • Einrichtungen von Arbeitsgruppen
  • Empfehlung der AußenvertreterInnen des SJR für die Jugendverbandsarbeit
  • Beratung und Empfehlung über die Verteilung der kommunalen Fördermittel verbandlicher Jugendarbeit.

Zum Arbeitskreis gehören:

KONTAKT: INFO@STADTJUGENDRING-ERFURT.DE