Arbeitskreis offene kinder- und jugendarbeit & ZIELGRUPPENSPEZIFISCHE ANGEBOTE

Der Arbeitskreis „Offene Kinder- und Jugendarbeit & zielgruppenspezifische Angebote“ setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der stimmberechtigten SJR-Mitglieder, die Jugendarbeit nach §§ 11 und 13 SGB VIII leisten, zusammen. Die Beratungen erfolgen mindestens alle 6 Wochen. Die Sitzungen sind öffentlich.

Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:

  • Beratung über Anträge, Stellungnahmen, Berichte und Vorlagen
  • Der Arbeitskreis schlägt der Vollversammlung einen Vertreter des Arbeitskreises für die Wahl als Vorstandsmitglied vor.
  • Planung der Richtlinien für die gemeinsame Arbeit im SJR
  • Einrichtungen von Arbeitsgruppen
  • Empfehlung der AußenvertreterInnen des SJR für die Offene Kinder- und Jugendarbeit & zielgruppenspezifische Angebote
  • Beratung und Empfehlung über die Verteilung der kommunalen Fördermittel Offene Kinder- und Jugendarbeit & zielgruppenspezifische Angebote

Zum Arbeitskreis gehören

KONTAKT: INFO@STADTJUGENDRING-ERFURT.DE