Arbeitskreis jugendsozialarbeit

Der Arbeitskreis „Jugendsozialarbeit“ setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der SJR-Mitglieder, die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII leisten, zusammen. Die Beratungen erfolgen mindestens viermal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich.

Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:

  • Fachlicher Austausch der Träger der Jugendsozialarbeit zu Problemlagen junger Menschen in Erfurt
  • Netzwerk- & Lobbyarbeit

An dem Arbeitskreis nehmen teil:

KONTAKT: INFO@STADTJUGENDRING-ERFURT.DE