Stimmberechtigte Mitgliedschaft – Beitrag/Jahr: 60 Euro
Stimmberechtigte Mitglieder des SJR Erfurt können alle Jugendverbände, -vertretungen, -vereinigungen, -einrichtungen und Jugendkreise werden, die eine selbständige Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit im Sinne
des SGB VIII nach eigener Ordnung oder Satzung im Bereich der Stadt Erfurt leisten.
Sind Jugendverbände, -vertretungen, -vereinigungen etc. Teilorganisationen von Dachverbänden und der Dachverband ist bereits stimmberechtigtes Mitglied im SJR, so übernimmt der Dachverband die Interessenvertretung der Teilorganisationen.
Voraussetzung für die Aufnahme in den SJR als stimmberechtigtes Mitglied ist, dass der Verein, Verband, die Vereinigung oder der Interessenkreis:
a) die Satzung des SJR anerkennt;
b) freier Träger der Jugendhilfe ist oder Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit leistet;
c) mindestens ein halbes Jahr aktive Jugendhilfe in der Stadt Erfurt nachweislich unterbreitet;
d) mindestens 15 Mitglieder umfasst oder die gleiche Personenzahl bei seiner Arbeit regelmäßig erreicht;
e) eine/n festen AnsprechpartnerIn und seine VertreterIn benennt;
f) sich verpflichtet, Änderungen ihrer Satzung, Ordnung, Konzeption, Ansprechpartner etc. dem SJR anzuzeigen;
g) ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt wurde, der folgendes enthält:
– Satzung, Ordnung oder Konzeption des/ der AntragstellerIn,
– Anschrift und Kontakt der Verantwortlichen oder/und der Geschäftsstelle,
– Anzahl der vertretenen Personen,
– Arbeitsbericht und Perspektiven ihrer Arbeit,
– schriftliche Erklärung des/der AntragstellerIn über die vorbehaltlose Anerkennung der Satzung des SJR Erfurt.
Der Antrag wird vorher auf Vollständigkeit geprüft und sollte spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des Stadtjugendring Erfurt (postalisch oder per Mail) eingegangen sein.