Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des Stadtjugendring Erfurt und setzt sich aus Delegierten der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder zusammen. Sie ist öffentlich und findet zweimal jährlich (in der Regel letzter Montag im März und im November) statt.

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Es gibt die Möglichkeit, als stimmberechtigtes oder als beratendes Mitglied am Stadtjugendring Erfurt teilzuhaben. Über Mitgliedschaftsanträge entscheidet die Vollversammlung. Der Antrag wird vorher durch die Geschäftsstelle auf Vollständigkeit geprüft und sollte spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des Stadtjugendring Erfurt (postalisch oder per Mail) eingegangen sein. 

Stimmberechtigte Mitgliedschaft

Stimmberechtigte Mitgliedschaft – Beitrag/Jahr: 60 Euro

Stimmberechtigte Mitglieder des SJR Erfurt können alle Jugendverbände, -vertretungen, -vereinigungen, -einrichtungen und Jugendkreise werden, die eine selbständige Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit im Sinne des SGB VIII nach eigener Ordnung oder Satzung im Bereich der Stadt Erfurt leisten.

Sind Jugendverbände, -vertretungen, -vereinigungen etc. Teilorganisationen von Dachverbänden und der Dachverband ist bereits stimmberechtigtes Mitglied im SJR, so übernimmt der Dachverband die Interessenvertretung der Teilorganisationen.

Voraussetzung für die Aufnahme in den SJR als stimmberechtigtes Mitglied ist, dass der Verein, Verband, die Vereinigung oder der Interessenkreis:

a) die Satzung des SJR anerkennt;
b) freier Träger der Jugendhilfe ist oder Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit leistet;
c) mindestens ein halbes Jahr aktive Jugendhilfe in der Stadt Erfurt nachweislich unterbreitet;
d) mindestens 15 Mitglieder umfasst oder die gleiche Personenzahl bei seiner Arbeit regelmäßig erreicht;
e) eine/n festen AnsprechpartnerIn und seine VertreterIn benennt;
f) sich verpflichtet, Änderungen ihrer Satzung, Ordnung, Konzeption, Ansprechpartner etc. dem SJR anzuzeigen;

g) ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt wurde, der folgendes enthält:

– Satzung, Ordnung oder Konzeption des/ der AntragstellerIn,
– Anschrift und Kontakt der Verantwortlichen oder/und der Geschäftsstelle,
– Anzahl der vertretenen Personen,
– Arbeitsbericht und Perspektiven ihrer Arbeit,
– schriftliche Erklärung des/der AntragstellerIn über die vorbehaltlose Anerkennung der Satzung des SJR Erfurt.

Der Antrag wird vorher auf Vollständigkeit geprüft und sollte spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des Stadtjugendring Erfurt (postalisch oder per Mail) eingegangen sein. 

Beratende Mitgliedschaft

Beratende Mitgliedschaft – Beitrag/Jahr: 30 Euro (ausgenommen Jugendamt Erfurt)

Beratende Mitglieder können sein:

– Organisationen, des kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens, die die Zwecke des SJR fördern wollen und die Satzung des SJR anerkennen.
– Organisationen, die die Zwecke des SJR mit Finanzen oder anderen Mitteln uneigennützig fördern wollen und die Satzung des SJR anerkennen.

Die Aufnahme als beratendes Mitglied muss schriftlich beantragt und begründet werden. In dem Antrag muss schriftlich enthalten sein, dass die Satzung des Stadtjugendring Erfurt vorbehaltlos anerkannt wird.

Der Antrag wird vorher auf Vollständigkeit geprüft und sollte spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung in der Geschäftsstelle des Stadtjugendring Erfurt (postalisch oder per Mail) eingegangen sein. 

Jugendpolitische Beschlüsse aus vergangenen Vollversammlungen