AG ÖJT fordert:
Gleiche Regelungen zu Freiwilligen Testungen und Schutzimpfungen wie Lehrer*innen und Erzieher*innen für die Kinder- und Jugendarbeit

Korrektur vom 11.02.2020

Ein Teil des Briefs wurde inzwischen korrigiert:

In der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 08.02.2021 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) sind auch in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen unter § 4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität aufgeführt:
"Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind"

Damit bleibt u.a. die Frage offen, wie mit ehrenamtlichen Gruppenhelfer*innen der Jugendverbandsarbeit verfahren wird.

Brief vom 10.02.2020

Sehr geehrter Herr Holter - sehr geehrter Herr Minister für Bildung, Jugend und Sport, sehr geehrte Damen und Herren,

seit Oktober 2020 befindet sich die Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen auf Stufe GELB. Das heißt, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit vielerorts auch während des Lockdowns eingeschränkt für Kinder und Jugendliche einen Anlaufpunkt bietet.[1] Beratungsgespräche finden mit Mund-Nasen-Schutz und Abstand statt, es gibt Freizeit- und Hausaufgabenangebote für Kinder und Jugendliche mit Corona-Kontaktbogen, Abstand und Mund-Nasen-Schutz. Die Angebote werden von hauptamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit und im Bereich Jugendverbandsarbeit von ehrenamtlichen Gruppenhelfer*innen (mit JuLeiCa) getragen. Jeder Träger/Verband hat ein Infektionsschutzkonzept für seine Einrichtung vorliegen.

Als AG ÖJT begrüßen wir es, dass das Land Thüringen erkannt hat, was für eine wichtige Rolle die Kinder- und Jugendarbeit auch während der SARS-CoV-2-Pandemie für die Gesellschaft spielt und dass diesbezüglich aus dem ersten Lockdown gelernt wurde. Unsere Einrichtungen sind ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Viele Träger und Verbände berichten, dass sich die pädagogische Arbeit unter Covid-19 intensiviert hat und vor allem die Alltagsprobleme junger Menschen (Probleme beim Homeschooling, Isolation unter Corona, familiäre Konflikte) auch in der Kinder- und Jugendarbeit stärker aufgefangen werden. Wir möchten unter den gegenwärtigen Bedingungen sichere Freiräume für junge Menschen ermöglichen, Ansprechpartner*innen bei Problemlagen junger Menschen sein, und Eltern entlasten. 

Freiwillige Testungen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und ehrenamtliche Gruppenhelfer*innen der Jugendverbandsarbeit

Gleichzeitig hat der Schutz unserer Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen sowie Kinder und Jugendlichen oberste Priorität. Deshalb fordern wir den gleichen Zugang zu freiwilligen Testungen wie Lehrer*innen und Erzieher*innen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und für ehrenamtliche Gruppenhelfer*innen der Jugendverbandsarbeit in Thüringen.

Derzeit können Träger die Kosten für Tests über die Sachkosten abrechnen – diese sind jedoch häufig sowieso knapp bemessen und stellen eine weitere finanzielle Belastung für die Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen dar. Die Regelung führt außerdem zu erheblichen Unsicherheiten und Unterschieden der Träger und Verbände im Umgang mit Testungen von Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen.

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und ehrenamtliche Gruppenhelfer*innen der Jugendverbandsarbeit

Es ist davon auszugehen, dass sich mit der schrittweisen Lockerung der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens auch die Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen wieder öffnet - es ist richtig und wichtig, dass jungen Menschen mindestens die gleichen Erleichterungen wie Erwachsenen ermöglicht werden. 

Bei der bundesweiten Einteilung der Priorisierungsgruppen - Impfverordnung des Bundes wurden die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie ehrenamtliche Gruppenhelfer*innen der Jugendverbandsarbeit bislang jedoch vergessen. Während Lehrer*innen und Erzieher*innen in der Gruppe 3 „Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität“ genannt sind, wird die Kinder- und Jugendarbeit mit keinem Wort erwähnt. [Siehe Korrektur vom 11.02.2020]

Gleichzeitig bedeutet eine schrittweise Lockerung wieder eine erhöhte Infektionsgefahr für Ehrenamtliche und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie für unsere Zielgruppe – junge Menschen bis 27 Jahre. Deshalb fordern wir, dass sich das TMBJS auf Bundesebene einsetzt für die gleiche Priorisierung bei Schutzimpfungen wie Lehrer*innen und Erzieher*innen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie für ehrenamtliche Gruppenhelfer*innen der Jugendverbandsarbeit.

Fazit

Wir möchten auch während der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche erreichbar bleiben und haben in den letzten Monaten viel ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit investiert, um neue Formate, Hilfsangebote und Infektionsschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, um den Kontakt zu unserer Zielgruppe aufrechtzuerhalten. Wir fordern daher das TMBJS  auf, uns bei der Sicherstellung der Gesundheit unserer Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und sich für die Ermöglichung Freiwilliger Testungen und der Berücksichtigung bei Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität von Fachkräften und ehrenamtlichen Gruppenhelfer*innen der Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen. Denn auch die Kinder- und Jugendarbeit lebt von persönlichen Kontakten und ist systemrelevant.

Für Rückfragen und Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, 

AG Örtliche Jugendringe Thüringens

Stadtjugendring Eisenach |Netzwerkstelle Jugendarbeit-LK Greiz | Kreisjugendring Gotha |Jugendring Eichsfeld | Kreisjugendring Nordhausen | Kreisjugendring Saale-Orla-Kreis | Stadtjugendring Erfurt  | Demokratischer Jugendring Jena | Stadtjugendring Suhl | Kreisjugendring Altenburger Land | Stadtjugendring Gera | Kreisjugendring Ilm-Kreis e.V.


[1] In einigen Kommunen und Landkreisen sind die Einrichtungen seit Dezember aufgrund lokaler Regelungen geschlossen. Jedoch ist auch hier eine baldige Wiedereröffnung bei weiteren Lockerungen des aktuellen Lockdowns zu erwarten.