Der Arbeitskreis „Jugendverbände“ setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der stimmberechtigten SJR-Mitglieder, die
Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII leisten, zusammen. Die Beratungen erfolgen mindestens alle 6 Wochen. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:
- Beratung über Anträge, Stellungnahmen, Berichte und Vorlagen
- Der Arbeitskreis schlägt der Vollversammlung einen Vertreter des Arbeitskreises für die Wahl als Vorstandsmitglied vor.
- Planung der Richtlinien für die gemeinsame Arbeit im SJR
- Einrichtungen von Arbeitsgruppen
- Empfehlung der AußenvertreterInnen des SJR für die Jugendverbandsarbeit
- Beratung und Empfehlung über die Verteilung der kommunalen Fördermittel verbandlicher Jugendarbeit.
Zum Arbeitskreis gehören: | |
|
|