Der Arbeitskreis „offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der stimmberechtigten SJR-Mitglieder, die Jugendarbeit nach §§ 11 und 13 SGB VIII leisten, zusammen. Die Beratungen erfolgen mindestens alle 6 Wochen. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:
- Beratung über Anträge, Stellungnahmen, Berichte und Vorlagen
- Der Arbeitskreis schlägt der Vollversammlung einen Vertreter des Arbeitskreises für die Wahl als Vorstandsmitglied vor.
- Planung der Richtlinien für die gemeinsame Arbeit im SJR
- Einrichtungen von Arbeitsgruppen
- Empfehlung der AußenvertreterInnen des SJR für die Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
- Beratung und Empfehlung über die Verteilung der kommunalen Fördermittel offene Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Zum Arbeitskreis gehören: | |
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