Die Thüringer Jugendringe fordern die Landesregierung zur deutlichen Erhöhung der finanziellen Mittel für die örtliche Jugendförderung, ehemals Jugendpauschale, auf. Schon im Koalitionsvertrag der vergangenen CDU/SPD - Landesregierung war die Aufstockung verankert, ist aber kaum realisiert worden. Dies wurde auch im Rahmen des Wahlkampfes zur Landtagswahl mehrfach thematisiert. Im Koalitionsvertrag vereinbarten DIELINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen die Erhöhung der Jugendpauschale von 11 auf 15 Millionen Euro. Mit junge_megafon2_dp6Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Erhöhung der Jugendpauschale im Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 erst ab 2017 mit einer Million eingestellt ist. Statt den Worten auch Taten folgen zu lassen, wird nun erkennbar, wie ernst es der Landesregierung mit ihren Zusagen aber auch mit ihrer Wertschätzung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit in Thüringen ist. Die kommunale Jugendhilfe leistet in Thüringen eine hervorragende Arbeit. Investitionen in Kinder- und Jugendarbeit, Jugendberufsförderung sowie Kinder- und Jugendschutz sind Investitionen in die Zukunft. Trotzdem sind die Landeszuweisungen seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Kommunen haben die Kostensteigerungen bisher ausgeglichen oder aktiv Ausgaben gekürzt, kommen aber aufgrund der schwierigen Finanzsituation an ihre Grenzen. Nicht zu vergessen ist, dass aktuell auch die Anforderungen an die Kinder- und Jugendarbeit steigen. Die Zunahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ist auch bei uns deutlich spürbar. Neben der Unterbringung von begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen müssen auch Angebote und Leistungen der Jugendarbeit ausgebaut, qualifiziert und dieser Zielgruppe zur Verfügung gestellt werden. Wir haben alle Kinder und Jugendlichen im Fokus und wollen keine Gruppen gegeneinander ausspielen. Dies ist mit den momentan zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln aber nicht realisierbar. Wir fordern deshalb: 1. Die Erhöhung der örtlichen Jugendförderung ab 2016, mindestens um 2 Millionen Euro und 2017 auf 15 Millionen Euro. 2. Die gesetzliche Verankerung der örtlichen Jugendförderung im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG). Unterzeichner: Stadtjugendring Erfurt e.V. Kreisjugendring Nordhausen e.V. Stadtjugendring Gera e.V. Kreisjugendring Hildburghausen e.V. Netzwerkstelle für Jugendarbeit im Landkreis Greiz Stadtjugendring Suhl e.V. Demokratischer Jugendring Jena e.V. Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. Kreisjugendring Nr. 16 (Saale-Orla-Kreis) e.V. Landesjugendring Thüringen e.V.