Der Stadtjugendring Erfurt e.V. begrüßt, die heute im Landtag beschlossene, Änderung des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes. 

Mit dem Gesetz werden die Richtlinien zur Örtlichen Jugendförderung und schulbezogenen Jugendsozialarbeit gesetzlich festgeschrieben. In Erfurt konnten bereits in jüngster Vergangenheit Aufstockungen im Bereich der Jugendarbeit vorgenommen werden. Die Festschreibung erlaubt den Kommunen mehr Planungssicherheit für den wichtigen Bereich der Jugendarbeit. Ebenso werden im Gesetz die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen gestärkt. Neben der besonderen Berücksichtigung junger Menschen und deren Gremien und zuständigen kommunalen Ausschüssen, sollen auch landesweite Strukturen etabliert und ausgebaut werden. Unserer Auffassung nach ist das Gesetz ein wesentlicher und zukunftsweisender Beitrag zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen.